Ankündigung Vortrag #29c3: Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen

Am 28.12.2012, voraussichtlich um 16:00h in Saal 6, werde ich auf dem #29c3 in Hamburg einen Vortrag mit dem Titel „Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen“ halten.

Nachfolgend das Abstract für den Vortrag:

Der Betrieb von WLAN-Funk-Netzen ist heute Realität in praktisch jedem Haushalt. Ein sich früh zeigendes Phänomen davon sind sogenannte freie oder offene Netze, bei denen der Zugang zum Netz und zum Internet geteilt wird. Dabei spielten unterschiedliche Motivationen eine Rolle. Immer wichtiger geworden ist aber der Gesichtpunkts des Teilens der Zugangs. „Sharing Access“ oder die Überwindung des „Digital Divide“ sind daher Schlagworte, die in der aktuellen Diskussion über die „Cultures of Sharing“ immer wichtiger werden.

In Deutschland wird spätestens seit dem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 2006 über die rechtlichen Folgen des Betriebs eines offenen Netzes diskutiert. Das Stichwort „Störerhaftung“, das vorher vermutlich praktisch unbekannt war, hat es unter dem Stichwort „Cafes schließen WLANs wegen Störerhaftung“ in die Top-Medien geschafft. Der Vortrag soll die Voraussetzungen der Störerhaftung und die Folgen darstellen, aber auch mögliche Handlungsanweisungen geben, die den „sicheren“ Betrieb eines (offenen) Funknetzes ermöglichen sollen.

Die Rechtsprechung hat seit dem Jahre 2006 einige Wendungen genommen, die zuletzt in der Entscheidung des Bundesgerichtshof „Sommer unseres Lebens“ 2010 ihren (vorläufigen) Höhepunkt gefunden haben. Nach einer kurzen Darstellung dieser Entscheidung soll der Vortrag aufzeigen, welchen Einfluss die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte haben und einen entsprechenden Ausblick geben.

Als Folge der öffentlichen Diskussion sind mittlerweile verschiedene Gesetzgebungsinitiativen (der SPD, der Linken (basierend auf einem Entwurf des Digitale Gesellschaft e.V.) und der Piraten) angestoßen worden. Diese sollen dargestellt, bewertet und in einen Kontext mit der zuvor aufgezeigten Rechtsprechung gesetzt werden.

Der Vortrag ist mit 60min angesetzt, wovon ich plane (!) ca. 35-45 Minuten als Vortrag zu halten und ansonsten Fragen zu beantworten. Bei Bedarf stehe ich für Fragen und Diskussionen auch danach gerne zur Verfügung. Die Folien des Vortrags stelle ich anschließend hier online.

Wer noch ein cooles Template für Vorträge hat (frei verwendbar), wende sich bitte an mich 🙂

Ein weiterer Hinweis: Auf dem #29c3 wird es wieder eine Wireless Corner geben.

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4 Gedanken zu „Ankündigung Vortrag #29c3: Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen

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