Eine Analogie zum WLAN-Urteil des BGH

Ich habe mich gerade mit einem amerikanischen Kollegen ueber das WLAN-Urteil des BGH unterhalten. Und er hat das Urteil in eine sehr verstaendliche Form uebersetzt und mich gefragt:

„Nehmen wir an, dass ich eine Scheune auf dem Land besitze. Jemand benutzt diese Scheune, ohne dass ich es weiss, um dort Bootlegs (=nicht autorisierte Tonaufzeichnung) zu verkaufen.

Laut dem German Supreme Court soll ich dafuer haftbar sein?“

Und ich musste ihm antworten:

„Ja, und es wird noch besser, denn Du hast Deine Scheune sogar mit einem Zaun gesichert, aber der Typ hat das Tor aufgebrochen.“

Sein Kommentar war so etwas aehnliches wie „stupid fucked up Germans“… 🙂

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3 Gedanken zu „Eine Analogie zum WLAN-Urteil des BGH

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  3. schlechte Analogie

    „Nehmen wir mal an, dass ich einen Bombenbauplan besitze. Ich hĂ€nge den Bauplan gut sichtbar in meine Fenser. Jemand ließt die Informationen und baut eine Bombe.“

    Laut dem German SUpreme Court soll ich dafĂŒr haftbar sein?

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