Lesetipp: Gabriel, Cornels: Webtracking und Datenschutz – ein „hidden problem“, MMR 2008, Heft 11, XIV

Schon in Heft 11 der MMR 2008, auf S. XIV, ist ein kurzer Übersichtsaufsatz von Gabriel und Cornels erschienen, in dem die Positionen zum Personenbezug von IP-Adressen nochmal aufgearbeitet und gegenübergestellt werden.

Dabei stellen Gabriel und Cornels noch einmal heraus, dass die Gerichte teilweise auch die Herstellung eines Personenbezuges über die Datenbanken der Access Provider für ausreichend erachten – eine Möglichkeit, die über § 101 UrhG oder § 406e StPO realisierbar und damit nicht von der Hand zu weisen ist (dazu s. schon hier und bei Datenschutzbeauftragter Online).

Sehr interessant ist auch das Fazit, in dem die Autoren aufgrund der Nichtunterscheidbarkeit von statischen und dynamischen IP-Adressen beim Host Provider (und nur für den bestreiten manche den Personenbezug) für eine Gleichstellung und damit die Annahme eines Personenbezuges eintreten:

Festzuhalten bleibt, dass in der Lit. nicht abschließend geklärt ist, inwieweit IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Die derzeitige Rspr. ist unergiebig und uneinheitlich, höchstrichterliche Rspr. zu diesem Problem fehlt. Gerade die Brisanz dieser Frage verlangt jedoch noch einer zumindest einheitlichen Rspr. Wenn statische IP-Adressen allerdings personenbezogene Daten sind, müsste dies i.E. auch für dynamische IP-Adressen gelten, zumindest solange beide Arten technisch gar nicht voneinander unterschieden werden können, bevor sie gespeichert werden (Roßnagel, Hdb. Datenschutzrecht, S. 1299 Fußn. 140; Gundermann, K&R 2000, 227; Ihde, CR 2000, 413).

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