Beitrag „Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?“ in Telepolis

Im Online-Magazin Telepolis ist ein sehr interessanter Artikel von Claudia Schröder mit dem Titel „Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?“ erschienen, der von der Seite des Presseschutzes das BKA-Gesetz, dessen Folgen und Voraussetzungen im Hinblick auf Maßnahmen gegenüber Geheimnisträgern (Journalisten, Ärzte, Anwälte etc.) betrachtet.

Spannend sind insbesondere auch die Anführungen zum Richtervorbehalt (unter der Überschrift „Ineffizienz des Richtervorbehalts“), den das BKA-Gesetz vorsieht. Diesen betrachtet die Autorin zu Recht als absolut nicht ausreichend.

Diese Schlussfolgerung lässt sich aber auch auf andere Gesetze beziehen, in denen neuerdings Gesetzesvorbehalte eingeführt wurden. Denn auch in anderen Gesetzen wie z.B. beim Auskunftsanspruch gegen Dritte nach § 101 UrhG und den Parallelvorschriften hat der Gesetzgeber wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken dadurch auszuräumen versucht, dass ein richterlicher Vorbehalt (s. nur § 101 Abs. 9 UrhG) vorgesehen wird. Der Artikel zeigt für den Presse- und Geheimnisträgerschutz auf, warum das im Einzelfall (und damit auch generell) nicht reicht. Vielmehr ist der Gesetzgeber gezwungen, klare Voraussetzungen und Grenzen zu setzen, die durch den Richtervorbehalt nur ausgefüllt und abgesichert werden. Diese Pflicht hat der EuGH zuletzt in der Entscheidung Promusicae/Telefonica de Espana vom 29.1.2008 betont.

Insgesamt ein sehr lesenswerter und spannender Artikel, der weiteren Stoff für die Diskussion liefert.

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